Dienstag, 14. Januar 2014

Namensgebung nach der Hochzeit

Bevor ein Paar vor den Traualtar treten und sich dort das Ja-Wort geben kann, gilt es die Namensgebung nach der Hochzeit zu klären. Früher stellte sich diese Frage in der Regel überhaupt nicht, da die Frau den Namen ihres frisch angetrauten Ehemannes annahm. Heutzutage ist dies zwar nach wie vor die Regel, aber keineswegs Pflicht. So existieren verschiedene Möglichkeiten in der Namensgebung, so dass man sich hiermit im Vorfeld unbedingt näher befassen sollte.

Verschiedene Möglichkeiten bei der Namensgebung

Bereits seit 1976 gibt der deutsche Gesetzgeber Brautpaaren nach �� 1.355 ff. BGB verschiedene Möglichkeiten bei der Festlegung des Familiennamens, wobei die Bevor das Brautpaar die Trauringe tauscht, muss es auch darüber eine Entscheidung getroffen haben, welcher Familienname getragen werden soll. – © Ogis - Fotolia.com getrennte Namensführung unter Ehegatten erst 1994 gesetzlich verankert wurde. So ist neben einer gemeinsamen Namensführung ebenfalls eine doppelte oder eine getrennte Namensgebung nach der Hochzeit möglich. Als Braut muss man den Familiennamen des Bräutigams also keinesfalls zwingend annehmen, obgleich dies nach wie vor üblich ist. Eine gemeinsame Namensführung lässt sich auch bewerkstelligen, indem der Mann den Nachnamen seiner Frau annimmt.

Gemeinsamer Familienname

Im Rahmen einer gemeinsamen Namensgebung führt das frisch vermählte Paar den gleichen Familiennamen, was die Zusammengehörigkeit von Braut und Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensgebung, die mit Bedacht gegeneinander abgewogen werden sollten. – © Simon Ebel - Fotolia.com Bräutigam nach außen hin zeigt. So lautet der Familienname der Eheleute auf den Geburtsnamen der Frau oder des Mannes und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Aus diesem Grund muss diese Entscheidung gut überdacht werden, schließlich lässt sie sich später nicht mehr revidieren. Bei dem Geburtsnamen muss es sich aber keinesfalls um den Nachnamen handeln, den man zur Geburt erhalten hat, denn hiermit wird lediglich der Familienname bezeichnet, der zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell gültig war.

Getrennte Namensgebung

Alternativ besteht die Möglichkeit, keine gemeinsame Namensgebung zu vereinbaren, so dass Braut und Bräutigam ihren jeweiligen Geburtsnamen auch nach der Hochzeit behalten. Ist dies der Fall, muss das Paar bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes entscheiden, welchen Familiennamen es tragen soll. Diese Entscheidung ist dann auch für alle späteren Kinder wirksam und kann nicht mehr geändert werden. Falls sich ein Paar bei der Eheschließung für getrennte Familiennamen entscheidet und später doch eine gemeinsame Namensführung favorisiert, ist dies jedoch problemlos möglich, denn eine getrennte Namensgebung innerhalb der Ehe lässt sich jederzeit in eine gemeinsame Namensführung umwandeln.

Doppelname nur für einen Ehepartner möglich

Ein Kompromiss dieser beiden Varianten der Namensgebung ist der Doppelname. Hierbei gilt es aber unbedingt zu berücksichtigen, dass die gemeinsame Führung eines Doppelnamens dem deutschen Gesetz entsprechend als Familienname bei Ehepaaren nicht zulässig ist. Bei einer doppelten Namensführung muss das Paar im Vorfeld der Trauung einen Familiennamen wählen. Handelt es sich um den Geburtsnamen des Bräutigams, ist ausschließlich die Braut zum Tragen eines Doppelnamens berechtigt. So kann diese ihren Geburtsnamen dem Ehenamen mit einem Bindestrich dazwischen voranstellen, wenn sie einen Doppelnamen wünscht. Selbstverständlich gilt dies ebenso für das andere Geschlecht, so dass auch der Mann seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen kann, wenn der Geburtsname der Frau der Familienname des Paars ist. Kinder des Ehepaares erhalten automatisch den gewählten Ehenamen.

Falls der Doppelname nach einigen Jahren nicht mehr zusagt, ist dies im deutschen Recht kein Problem, denn dieser lässt sich im Nachhinein widerrufen. Hierzu muss lediglich eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden, damit der Doppelname widerrufen werden kann und die Ehegatten fortan den gleichen Familiennamen tragen.

Fazit zur Namensgebung nach der Hochzeit

Die Namensgebung nach der Hochzeit wird im Vorfeld häufig unterschätzt, so dass sich künftige Ehepaare hierüber keine Gedanken machen. Früher war dies auch durchaus verständlich, da die Brautleute ohnehin keine Wahl hatten, doch heute gestaltet sich dies grundlegend anders. Bevor man vor den Traualtar tritt, muss man sich zwischen einer doppelten, getrennten und gemeinsamen Namensführung entscheiden.

Wenn Braut und Bräutigam beide ihren Geburtsnamen behalten möchten, ist die getrennte Namensführung die richtige Wahl. Im Gegensatz zur gemeinsamen Namensgebung ist hierbei für Außenstehende jedoch nicht ersichtlich, dass die beiden Partner miteinander verheiratet sind. Aus diesem Grund besteht bei einer gemeinsamen Namensgebung nach der Hochzeit oft ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl, weil die beiden Partner nun den gleichen Familiennamen tragen. Ein Doppelname ist häufig ein hervorragender Kompromiss, denn der Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, darf diesen trotzdem weiterhin gemeinsam mit dem Namen des Ehepartners führen.

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