Dienstag, 14. Januar 2014

Standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung ist trotz neuer gesetzlicher Regelegungen für fast alle Brautpaare unverzichtbarer Bestandteil der Hochzeitsfeierlichkeiten. In diesem Artikel zur standesamtlichen Trauung finden Sie Tipps, welche Dokumente Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen und welche Möglichkeiten bei der Organisation und Gestaltung der standesamtlichen Trauung bestehen.


Standesamtliche Trauung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die standesamtliche Trauung das Herzstück einer jeden Hochzeit, denn erst durch diesen Akt wird die Zivilehe besiegelt und die Brautleute offiziell zu Mann und Frau erklärt. Für viele gehört zwar auch eine kirchliche Trauung zu einer Hochzeit dazu, doch diese ist nur optional und hat keinerlei Auswirkungen auf die Rechtskräftigkeit der Eheschließung. Hierfür ist ausschließlich die standesamtliche Trauung ausschlaggebend, so dass nur ein vor einem Standesbeamten gegebenes Ja-Wort zumindest juristisch gesehen von Bedeutung ist.

Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt sollte stets der erste Schritt der Planung sein, schließlich wird erst hierdurch ein genauer Hochzeitstermin festgelegt. Dies kann für gewöhnlich frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Das Aufgebot wird außerdem immer beim örtlichen Standesamt bestellt, selbst wenn das Brautpaar dort nicht vor den Traualtar treten möchte, sondern einen anderen Trauort vorzieht. So ist es auch durchaus möglich, in einer anderen Ortschaft, wie zum Beispiel dem Lieblings-Ferienort, dem Geburtsort oder einem Ort mit einem besonderen Standesamt, zu heiraten. In einem solchen Fall muss die standesamtliche Trauung trotzdem bei dem Standesamt beantragt werden, das für den Wohnort des künftigen Ehepaares zuständig ist. Wenn woanders geheiratet werden soll, reicht das örtliche Standesamt die Unterlagen an die ausführende Behörde weiter, wodurch jedoch doppelte Gebühren anfallen.

Trauungsort für die standesamtliche Trauung bestimmen

Brautpaare können sich nicht nur das Standesamt aussuchen, das die Trauung durchführen soll, sondern haben ebenfalls die Möglichkeit, eine andere Lokalität als die Amtsstube für die standesamtliche Trauung auszuwählen. So finden zahlreiche Trauungen in der besonderen Kulisse historischer Gebäude, wie zum Beispiel einer alten Mühle oder einem imposanten Schloss, statt. Auf diese Art und Weise verleiht man der standesamtlichen Trauung einen ganz speziellen Rahmen, der die Hochzeit garantiert zu einem unvergesslichen Erlebnis macht. Einige Standesämter bieten dies jedoch nicht an und nehmen Trauungen ausschließlich in ihren eigenen Räumen vor. Wer trotzdem in einem besonderen Gebäude vor den Traualtar treten möchte, kann natürlich auf ein anderes Standesamt ausweichen, wobei die Anmeldung der Hochzeit selbstverständlich beim örtlichen Standesamt am Wohnort einer der beiden Ehepartner vorgenommen werden muss.

Dokumente für das Standesamt

Die Entscheidung, wo die standesamtliche Trauung stattfinden soll, ist zwar von großer Bedeutung, aber bei weitem nicht der einzige Aspekt, der bei der standesamtlichen Trauung berücksichtigt werden muss. Verliebte Pärchen, die gemeinsam in den Bund der Ehe eintreten wollen, sollten sich im Vorfeld unbedingt informieren, welche Unterlagen für die standesamtliche Trauung erforderlich sind, denn ohne diese Dokumente ist eine Eheschließung nicht möglich.

So müssen die Brautleute sich selbstverständlich mithilfe eines Personalausweises oder eines Reisepasses ausweisen können. Darüber hinaus ist die Vorlage einer Abschrift aus den Familienbüchern der Eltern oder Ihrer Abstammungsurkunde für die standesamtliche Trauung unbedingt erforderlich. Zusätzlich wird noch eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der beiden Partner benötigt, die Sie im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erhalten. Darüber hinaus sollte schon Klarheit über die Namensgebung für die Ehe herrschen.

Zusätzliche Dokumente bei Sonderfällen notwendig

Für den Fall, dass einer der Brautleute bereits verheiratet war, sind noch weitere Dokumente nötig. So muss anhand einer neuen und beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe sowie einem entsprechenden Auflösungsvermerk, der durch eine Sterbeurkunde oder ein Scheidungsurteil belegt wird, nachgewiesen werden, dass alle früheren Ehen aufgelöst wurden und somit einer neuen Hochzeit juristisch nichts mehr im Wege steht.

Es existieren aber noch weitaus mehr Sonderfälle, die im Vorfeld der standesamtlichen Trauung eine Rolle spielen können. Wenn das künftige Ehepaar beispielsweise bereits gemeinsame Kinder hat, sind die Geburtsurkunden vorzulegen, sofern beide Elternteile hierin auch eingetragen sind. Ausländische Partner benötigen darüber hinaus noch einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit und ein Ehefähigkeitszeugnis.

Brautpaare sollten daher schon frühzeitig in Erfahrung bringen, ob ihre Lebenssituation einem solchen Sonderfall entspricht, und falls dem so ist, dies dem Standesamt mitteilen, damit die standesamtliche Trauung reibungslos vonstatten gehen kann. Bei Unklarheiten sollte man vor der Anmeldung zur Eheschließung sowieso in einem Gespräch sich vom zuständigen Standesbeamten beraten lassen.

Ablauf der standesamtlichen Trauung

Die standesamtliche Trauung zeichnet sich für gewöhnlich durch einen recht sachlichen Ablauf aus und lässt eher nur wenig Romantik aufkommen. Wer nicht möchte, dass dieser wichtige Moment zur Formsache degradiert wird, sollte die standesamtliche Trauung genau planen und etwaige Sonderwünsche mit dem zuständigen Standesbeamten absprechen. Für den Gesetzgeber ist es hier vollkommen ausreichend, wenn das Brautpaar zur standesamtlichen Trauung erscheint, die notwendigen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass, Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung) vorlegt und anschließend die Papiere unterschreibt. Da dies aber eher an einen geschäftlichen Akt, als an eine Eheschließung erinnert, sollten die künftigen Eheleute ihre konkreten Wünsche frühzeitig absprechen, so dass sich der Standesbeamte dementsprechend vorbereiten kann.

Damit die standesamtliche Trauung zu einer romantischen Zeremonie wird, kann der Standesbeamte auf Wunsch gerne eine kleine Rede vorbereiten. Zudem tauschen die meisten Brautpaare nach dem offiziellen Ja-Wort die Trauringe, um dem ganzen auch einen symbolischen Charakter zu verleihen. In Absprache mit dem zuständigen Standesbeamten können Sie eine Musik-CD mit Ihren gemeinsamen Lieblingsliedern mitbringen und während der standesamtlichen Trauung abspielen lassen. Unter Umständen ist es sogar möglich, Live-Musik zu integrieren. Abschließend müssen Sie die Heiratsurkunde unterschreiben; und zwar mit dem gegebenenfalls neuen Nachnamen. Darauf folgend beglückwünscht der Standesbeamte das Brautpaar zur Vermählung, woraufhin sich auch schon die Glückwünsche der Brauteltern, Trauzeugen und nächsten Verwandten anschließt.

Nach dem Ja-Wort kann noch im Standesamtgebäude vor dem Trauzimmer ein erster Empfang (in den meisten Fällen mit Sekt) stattfinden, so dass die weiteren Glückwünsche durch die Hochzeitsgäste übermittelt werden können. Danach versammeln sich die Hochzeitsgäste vor der Tür des Standesamtes und bilden für das nach draußen schreitende Brautpaar ein Spalier, während die Blumenkinder ihre Streudeko verteilen. Vor dem Standesamt geht der Glückwunschreigen dann weiter, es werden Fotos vom Brautpaar und der gesamten Hochzeitsgesellschaft gemacht und es können sogar erste Hochzeitsbräuche, wie das gemeinsame Baumstammsägen, auf der Agenda stehen. Es gibt viele Möglichkeiten für weitere Highlights nach der standesamtlichen Trauung - die Gestaltung hängt ganz vom Geschmack des Brautpaares und der Hochzeitsgäste ab.

Fazit zur standesamtlichen Trauung

Wer befürchtet, die standesamtliche Trauung könnte zu einer langweiligen und eher bürokratischen Veranstaltung werden, sollte sich diesbezüglich im Vorfeld Gedanken machen und unbedingt mit dem Standesbeamten sprechen. Bei der standesamtlichen Trauung handelt es sich zwar auch um einen verwaltungstechnischen Akt, doch das Gesetz gibt hierfür nur die Rahmenbedingungen vor, so dass dem Brautpaar eine große Freiheit gelassen wird, die auch genutzt werden sollte; vor allem wenn nur eine standesamtliche Trauung erfolgt.

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